Umwelt-Plaketten Service

Feinstaub: Welche Plakette brauche ich?

Seit dem 1. März 2007 ist die Feinstaub-Plaketten Verordnung (genauer: Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge) in Kraft.

Ist die Schadstoff- bzw. Feinstaubplakette Pflicht?
Nein. Die Kennzeichnung Ihres Fahrzeuges mit der Plakette ist völlig freiwillig. Sie dürfen aber ohne Plakette nicht in Umweltzonen fahren, selbst wenn Ihr Fahrzeug die Voraussetzung für eine Plakette erfüllt.

Welche Plakette brauche ich?
Ja nach Schadstoffausstoß erhält das Fahrzeug eine farblich unterschiedliche Schadstoff-Plakette. Über die Einteilung entscheidet die Emissionsschlüsselnummer in Ihren Fahrzeugpapieren.

Für Benzinfahrzeuge gilt:
  • Schadstoffklasse Euro-2 oder besser: Grün
  • Schadstoffklasse Euro-1 oder schlechter: Keine Plakette

Für Dieselfahrzeuge gilt:
  • Schadstoffklasse Euro-4 oder D4, oder Euro-3/D4: Grün
  • Schadstoffklasse Euro-3: Gelb
  • Schadstoffklasse Euro-2: Rot
  • Schadstoffklasse Euro-1 oder schlechter: Keine Plakette

Gibt es Ausnahmen?
Ja. Von der Verkehrsverboten sind folgende nicht betroffen und dürfen auch ohne Plakette in Umweltzonen fahren (Auszug):
  • Mofas, Leichtkrafträder, Motorräder, Motorroller und dreirädrige Fahrzeuge
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichung im Einsatz
  • Kraftfahrzeuge von Schwerbehinderten, die im Schwerbehindertenausweis die Eintragung "aG", "H2 oder "BL" haben
  • Oldtimer mit dem "H" Kennzeichen


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